Mit Pflegegrad 1 gibt es in häuslicher Pflege noch kein Pflegegeld und keine regulären ambulanten Pflegesachleistungen. Der Entlastungsbetrag und notwendige Verbrauchspflegehilfsmittel können unter ihren jeweiligen Voraussetzungen infrage kommen.
Pflege zu Hause
| Leistung | Pro Monat | Pro Jahr |
|---|---|---|
| Pflegegeld Die häusliche Pflege muss in geeigneter Weise sichergestellt sein. Bei Sachleistungen kann das Pflegegeld anteilig gekürzt werden. Quelle: SGB XI § 37 | Kein Anspruch auf diese Leistung | Kein Anspruch auf diese Leistung |
| Ambulante Pflegesachleistungen Für geeignete Leistungen eines zugelassenen Dienstes. Quelle: SGB XI § 36 | Kein Anspruch auf diese Leistung | Kein Anspruch auf diese Leistung |
| Entlastungsbetrag Zweckgebundene Kostenerstattung für geeignete Leistungen; Belege und die jeweiligen Voraussetzungen sind nötig. Quelle: SGB XI § 45b | Bis zu 131,00 € | Bis zu 1.572,00 € |
| Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege Gemeinsam nutzbares Budget, kein doppelter Betrag. Für nahe Angehörige und einzelne Leistungsarten gelten zusätzliche Grenzen. Quelle: SGB XI § 42a | Kein Anspruch auf diese Leistung | Kein Anspruch auf diese Leistung |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch Notwendige Verbrauchspflegehilfsmittel; kein frei auszahlbares Pflegegeld. Quelle: SGB XI § 40 | Höchstens 42,00 € | Höchstens 504,00 € |
Pflegegeld und Pflegesachleistungen nicht in voller Höhe zusammenzählen. Der gemeinsame Jahresbetrag ist ein gemeinsamer Topf für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Die Übersicht erfasst nicht alle möglichen Leistungen.
Die Jahreswerte sind Vergleichsrahmen für eine unveränderte Versorgung über ein volles Jahr. Sie sind kein Restbudget und keine individuelle Auszahlungszusage.
Vollstationäre Pflege
| Leistung | Pro Monat | Pro Jahr |
|---|---|---|
| Leistung für vollstationäre Pflege Pauschalleistung bzw. Zuschuss der Pflegekasse; keine Berechnung der tatsächlichen Heimkosten. Quelle: SGB XI § 43 | 131,00 € | 1.572,00 € |
Gezeigt wird die im Regelwerk erfasste Pauschalleistung für vollstationäre Pflege. Unterkunft, Verpflegung, Eigenanteile und mögliche Zuschläge sind nicht berechnet.
