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Was soll sich bei der Pflege ab 2027 ändern?

Der Kabinettsentwurf vom 30.09.2026 sieht neue Budgets und Änderungen bei einzelnen Pflegeleistungen vor. Ein Entwurf ist noch kein geltendes Recht: Die folgenden Vergleiche beschreiben die vorgeschlagenen Regeln und können sich im Gesetzgebungsverfahren ändern.

Stand Quellen und Einordnung

Was ist beschlossen – und was noch nicht?

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf beschlossen. Das ersetzt nicht das parlamentarische Verfahren und die Verkündung eines Gesetzes. Diese Seite bildet den ausdrücklich gekennzeichneten Entwurf ab, nicht einen sicheren künftigen Anspruch.

Was der Entwurf für die häusliche Pflege vorsieht

Pflegegeld soll im Entlastungsbudget aufgehen. Der Entlastungsbetrag soll ab Pflegegrad 2 durch ein Sozialraumbudget ersetzt werden. Der gemeinsame Jahresbetrag soll durch ein anders ausgestaltetes Überbrückungsbudget abgelöst werden.

Szenario: DE 2027 Entwurf – kein geltendes Recht
Welcher Pflegegrad ist anerkannt?Entlastungsbudget (Entwurf)Pro MonatÜberbrückungsbudget (Entwurf)Pro Jahr
Pflegegrad 1Kein Anspruch auf diese LeistungKein Anspruch auf diese Leistung
Pflegegrad 2380,00 €Bis zu 2.285,00 €
Pflegegrad 3630,00 €Bis zu 2.285,00 €
Pflegegrad 4890,00 €Bis zu 2.285,00 €
Pflegegrad 51.080,00 €Bis zu 2.285,00 €

Die eigenständige Leistung für Verbrauchspflegehilfsmittel soll entfallen. Die Finanzierung soll im neuen Entlastungsbudget mitgedacht werden.

Bei Pflegegrad 1 fällt der Entlastungsbetrag im Entwurf weg.

Vorgesehen sind stattdessen stärkere Beratung und Begleitung. Daraus wird hier kein Geldbetrag abgeleitet.

Beim Sozialraumbudget ist das Alter wichtig.

Sozialraumbudget (Entwurf)

Beim Sozialraumbudget ist das Alter wichtig.
Sozialraumbudget (Entwurf)Pro MonatPro Jahr
Wenn das 25. Lebensjahr vollendet istBis zu 175,00 €Bis zu 2.100,00 €
Wenn das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet istBis zu 300,00 €Bis zu 3.600,00 €

Die Beispiele zeigen reine Jahresrahmen bei unverändertem Altersfall. Ein Geburtstag mit Wechsel der Altersgruppe im Jahr wird hier nicht anteilig berechnet.

Welche Beträge bleiben offen?

Die neuen ambulanten Sachleistungsbudgets und stationären Beträge sind in unserem Entwurfs-Regelwerk noch nicht abschließend geprüft. Sie werden als offen angezeigt; bisherige Beträge werden nicht ungeprüft fortgeschrieben.

Verlass dich für heutige Entscheidungen auf geltendes Recht und lass deinen individuellen Anspruch prüfen. Der Schalter im Rechner zeigt nur ein getrenntes Entwurfsszenario.

Leistungsrechner

Quellen und Einordnung

Stand

Die Informationen gelten für Deutschland. Individuelle Voraussetzungen prüft die Pflegekasse.