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Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 4?

Bei Pflegegrad 4 hängt die Unterstützung davon ab, wo und wie die Pflege stattfindet. Die Tabellen zeigen die im Regelwerk erfassten Leistungen für ein vollständiges Vergleichsjahr; individuelle Voraussetzungen bleiben zu prüfen.

Stand Quellen und Einordnung

Bei Pflegegrad 4 kommen zu Hause Pflegegeld oder ambulante Pflegesachleistungen infrage. Zusätzlich gibt es zweckgebundene Leistungen mit eigenen Voraussetzungen; die Tabelle ist keine Zusage für eine vollständige Auszahlung.

Pflege zu Hause

Geltender Regelsatz: DE 2026
LeistungPro MonatPro Jahr
Pflegegeld

Die häusliche Pflege muss in geeigneter Weise sichergestellt sein. Bei Sachleistungen kann das Pflegegeld anteilig gekürzt werden.

Quelle: SGB XI § 37
800,00 €9.600,00 €
Ambulante Pflegesachleistungen

Für geeignete Leistungen eines zugelassenen Dienstes.

Quelle: SGB XI § 36
Bis zu 1.859,00 €Bis zu 22.308,00 €
Entlastungsbetrag

Zweckgebundene Kostenerstattung für geeignete Leistungen; Belege und die jeweiligen Voraussetzungen sind nötig.

Quelle: SGB XI § 45b
Bis zu 131,00 €Bis zu 1.572,00 €
Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Gemeinsam nutzbares Budget, kein doppelter Betrag. Für nahe Angehörige und einzelne Leistungsarten gelten zusätzliche Grenzen.

Quelle: SGB XI § 42a
Jahresbudget, kein MonatsbetragBis zu 3.539,00 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Notwendige Verbrauchspflegehilfsmittel; kein frei auszahlbares Pflegegeld.

Quelle: SGB XI § 40
Höchstens 42,00 €Höchstens 504,00 €

Pflegegeld und Pflegesachleistungen nicht in voller Höhe zusammenzählen. Der gemeinsame Jahresbetrag ist ein gemeinsamer Topf für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Die Übersicht erfasst nicht alle möglichen Leistungen.

Die Jahreswerte sind Vergleichsrahmen für eine unveränderte Versorgung über ein volles Jahr. Sie sind kein Restbudget und keine individuelle Auszahlungszusage.

Vollstationäre Pflege

Vollstationäre Pflege
LeistungPro MonatPro Jahr
Leistung für vollstationäre Pflege

Pauschalleistung bzw. Zuschuss der Pflegekasse; keine Berechnung der tatsächlichen Heimkosten.

Quelle: SGB XI § 43
1.855,00 €22.260,00 €

Gezeigt wird die im Regelwerk erfasste Pauschalleistung für vollstationäre Pflege. Unterkunft, Verpflegung, Eigenanteile und mögliche Zuschläge sind nicht berechnet.

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Quellen und Einordnung

Stand

Die Informationen gelten für Deutschland. Individuelle Voraussetzungen prüft die Pflegekasse.