StartseiteWie lassen sich Pflege und Beruf vereinbaren?
Beschäftigte können bei der Pflege eines nahen Angehörigen Anspruch auf Freistellung haben. Welche Möglichkeit passt, hängt von der Situation und teils von der Größe des Betriebs ab. Lass dich zu deinem konkreten Anspruch beraten.

Die Möglichkeiten im Überblick
Kurzzeitige Arbeitsverhinderung
bis zu 10 Arbeitstage
Für eine akut aufgetretene Pflegesituation. Die Pflege organisieren oder sicherstellen. Arbeitgeber unverzüglich informieren und Pflegeunterstützungsgeld bei der Pflegekasse erfragen.
Quelle und VoraussetzungenPflegezeit
bis zu 6 Monate
Vollständige oder teilweise Freistellung für die häusliche Pflege. Der Anspruch hängt unter anderem von der Betriebsgröße ab. In der Regel kein Lohnersatz, ein zinsloses Darlehen kann möglich sein.
Anspruch in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten; Ausnahmen prüfen.
Quelle und VoraussetzungenFamilienpflegezeit
bis zu 24 Monate
Teilweise Freistellung bei häuslicher Pflege. Mindestarbeitszeit und Betriebsgröße beachten. In der Regel kein Lohnersatz, ein zinsloses Darlehen kann möglich sein.
Anspruch in Betrieben mit mehr als 25 Beschäftigten; Ausnahmen prüfen.
Mindestens 15 Stunden pro Woche weiterarbeiten.
Quelle und VoraussetzungenBegleitung in der letzten Lebensphase
bis zu 3 Monate
Vollständige oder teilweise Freistellung, um einen nahen Angehörigen in der letzten Lebensphase zu begleiten. Auch außerhalb der häuslichen Pflege möglich.
Quelle und VoraussetzungenPflegezeit und Familienpflegezeit dürfen zusammen höchstens 24 Monate dauern. Ein zinsloses Darlehen kann möglich sein.
Und im Alltag: Aufgaben teilen.
Freistellung hilft für eine Zeit. Auf Dauer entlastet es, wenn mehrere mit anpacken.
So funktioniert OVELAStand 20.10.2026
Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Lass deinen individuellen Anspruch prüfen, etwa bei der Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt.