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Wie lassen sich Pflege und Beruf vereinbaren?

Beschäftigte können bei der Pflege eines nahen Angehörigen Anspruch auf Freistellung haben. Welche Möglichkeit passt, hängt von der Situation und teils von der Größe des Betriebs ab. Lass dich zu deinem konkreten Anspruch beraten.

Stand Quellen und Einordnung

Die Möglichkeiten im Überblick

Kurzzeitige Arbeitsverhinderung

bis zu 10 Arbeitstage

Für eine akut aufgetretene Pflegesituation. Die Pflege organisieren oder sicherstellen. Arbeitgeber unverzüglich informieren und Pflegeunterstützungsgeld bei der Pflegekasse erfragen.

Quelle und Voraussetzungen

Pflegezeit

bis zu 6 Monate

Vollständige oder teilweise Freistellung für die häusliche Pflege. Der Anspruch hängt unter anderem von der Betriebsgröße ab. In der Regel kein Lohnersatz, ein zinsloses Darlehen kann möglich sein.

Anspruch in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten; Ausnahmen prüfen.

Quelle und Voraussetzungen

Familienpflegezeit

bis zu 24 Monate

Teilweise Freistellung bei häuslicher Pflege. Mindestarbeitszeit und Betriebsgröße beachten. In der Regel kein Lohnersatz, ein zinsloses Darlehen kann möglich sein.

Anspruch in Betrieben mit mehr als 25 Beschäftigten; Ausnahmen prüfen.

Mindestens 15 Stunden pro Woche weiterarbeiten.

Quelle und Voraussetzungen

Begleitung in der letzten Lebensphase

bis zu 3 Monate

Vollständige oder teilweise Freistellung, um einen nahen Angehörigen in der letzten Lebensphase zu begleiten. Auch außerhalb der häuslichen Pflege möglich.

Quelle und Voraussetzungen

Pflegezeit und Familienpflegezeit dürfen zusammen höchstens 24 Monate dauern. Ein zinsloses Darlehen kann möglich sein.

Und im Alltag: Aufgaben teilen.

Freistellung hilft für eine Zeit. Auf Dauer entlastet es, wenn mehrere mit anpacken.

So funktioniert OVELA

Stand 20.10.2026

Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Lass deinen individuellen Anspruch prüfen, etwa bei der Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt.

Quellen und Einordnung

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